Bauleitplanung online

Seit der Novellierung des BauGB im Jahr 2017 sind Kommunen verpflichtet, die ortsübliche Bekanntmachung neuer Bauleitpläne sowie die auszulegenden Unterlagen im Internet zu veröffentlichen. Darüber hinaus fordert das Gesetz, dass auch bereits wirksame Flächennutzungspläne und Bebauungspläne in das Internet eingestellt werden sollen.

 

Die technische Umsetzung für die Bereitstellung im Internet liegt im Ermessensspielraum der Kommunen. Häufig werden die Dokumente in einer listenartigen Downloadstruktur bereitgestellt, wobei die Frage nach dem "Wo?" nur unzureichend beantwortet werden kann.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt

Im Sinne einer bürgerfreundlichen Veröffentlichung bietet sich die kartographische Darstellung der Geltungsbereiche innerhalb einer dynamischen Web-Karte ebenfalls an. Durch Klick auf einen beliebigen Plan werden alle notwendigen Informationen, samt Link zu den Dokumenten, übersichtlich angezeigt. Somit können die Dokumente der Bebauungspläne über ihren direkten Lagebezug erfasst werden.

 

Hierzu ein Beispiel:  

Der interessierte Bürger kennt die Ortslage, für die er nach Informationen suchen möchte (Stadtteil, Adresse), dadurch aber noch nicht, wie die offizielle Bezeichnung des jeweiligen Bebauungsplanes lautet, den er sich aus einer Liste selektieren müsste. Darüber hinaus weiß er vermutlich auch nicht, ob und wenn ja welche Änderungen des B-Plans sein Grundstück betreffen. War es die dritte Änderung oder doch die vierte? 

 

Das Beispiel zeigt, dass eine Kartendarstellung hierbei eine sinnvolle Ergänzung darstellt. Dies gilt nicht zwangsläufig nur im Kontext der Bauleitplanung, sondern für nahezu alle Informationen, die über einen direkten Raumbezug verfügen. Beispielhaft genannt sei hier die Visualisierung von Baulücken, Abwasserbeseitigungskonzepten, Lärmkartierungen und vielen mehr. Vorraussetzung ist hierbei natürlich, dass diese Informationen für den Bürger von Interesse sind und seitens der Kommunalverwaltung transparent veröffentlicht werden sollen.