Anlagenachweise

Wir erstellen und gruppieren Anlagenachweise kostenrechnender Einrichtungen für Kommunen und Zweckverbände. Unser Spektrum umfasst Erst- oder Neubewertungen, die Überarbeitung von bestehenden Anlagenachweisen, sowie turnusmäßige Fortschreibungen.

 

Dabei legen wir besonderes Augenmerk darauf, die Anlagenachweise so zu strukturieren, dass  sie eine optimale Grundlage für die Erstellung von Gebühren- und Beitragskalkulationen bilden und den durch die Rechtsprechung entwickelten abgabenrechtlichen Anforderungen nach den Regelungen der Kommunalabgabengesetze entsprechen. 

 

Für die Erstellung von Eröffnungsbilanzen zur Einführung der Doppik überprüfen wir, ob bereits vorhandene Anlagenachweise kostenrechnender Einrichtungen sachgerecht sind und für doppische Zwecke übernommen werden können.

 

Im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung kann eine erhöhte Transparenz und verbesserte Fortschreibungsfähigkeit durch die eindeutige Zuordnung der Vermögenswerte zum Kanal-/Leitungsnetz erreicht werden.

  • Abwasser
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