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Ein Plan sagt mehr als tausend Worte! |
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Diese Abwandlung der bekannten Lebensweisheit können wir mit unserer Erfahrung aus mehr als 25 Jahren Tätigkeit für Kommunen in ganz Deutschland immer wieder bestätigen. Unsere Kunden und wir haben damit ausschließlich gute Erfahrungen gemacht.
In der Verwaltung werden von vielen Mitarbeitern liegenschaftsbezogene und geografische Daten benötigt, die dann sinnvollerweise in einem Lageplan zur Veranschaulichung und Untermauerung von z. B. Beitrags- oder Stundungsbescheiden, Abgrenzungssatzungen, Jagd-, Wald-, Feldweg- oder Kanalkatastern dargestellt werden sollten.
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Mittwoch, 12. Dezember 2012 |
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Freistaat Sachsen bzw. alle Bundesländer: Einheitliche Niederschlagswassergebühr ist dann unwirksam und rechtswidrig, wenn sie in Bezug auf bestimmte Nutzer dem Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (Gleichbehandlungsgrundsatz) widerspricht: |
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Rechtswidrige Gleichbehandlung von Grundstücken, die im Gegensatz zu anderen Grundstücken für die Niederschlagswasserentsorgung Beiträge gezahlt haben
Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 06.08.2012, Az.: 5 D 31/07
Das SächsOVG machte folgende Ausführungen:
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Mittwoch, 12. Dezember 2012 |
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Freistaat Sachsen: Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Notwendigkeit gesplitteter Abwassergebühren nicht uneingeschränkt auf Sächsisches Kommunalabgabenrecht übertragbar |
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Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 07.03.2012, 5 C 9/10
Das Bundesverwaltungsgericht entwickelte in mehreren Entscheidungen den Grundsatz, dass bei Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die Kanalisation eine Einheitsgebühr nicht gegen das bundesrechtliche Äquivalenzprinzip verstößt, wenn die Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung nicht mehr als 12 Prozent der Gesamtkosten ausmachen.
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Dienstag, 11. Dezember 2012 |
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Freistaat Sachsen: Rückstellungen für Kostenüberdeckungen in der Steuerbilanz - Urteil des Finanzgerichtes Sachsen vom 10.08.2011, 1 K 1487/07 |
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Mit der o.g. Entscheidung stellte das Sächsische Finanzgericht klar, dass für Kostenüberdeckungen i.S.v. § 10 Abs. 2 SächsKAG in den Jahren, in denen zu viele Gebühren vereinnahmt wurden, in der Steuerbilanz keine Rückstellungen gebildet werden dürfen.
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Dienstag, 11. Dezember 2012 |
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Alle Bundesländer: Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – Urteil vom 10.11.2011 V R 41/10 – Pressemitteilung des BFH Nr. 13 vom 15.02.2012 |
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Der BFH hat mit o.g. Urteil entschieden, dass nachhaltige und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterliegen können.
Leitsätze der BFH-Entscheidung:
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Dienstag, 11. Dezember 2012 |
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Außergewöhnlich: Haushaltskonsolidierung ausgedruckt |
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E in effektives Papier-Output-Management bietet in den meisten Fällen ein Einsparpotential im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich und finanziert sich durch unser faires Angebot von selbst.
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Freitag, 02. Dezember 2011 |
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Bundesweit: Die Reinigung der Sinkkästen und der zur Straße gehörenden Regenwasserabläufe ist Aufgabe der Abwasserbeseitigungspflichtigen |
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Die Reinigung der Sinkkästen und der zur Straßen gehörenden Regenwasserabläufe ist bundesrechtlich gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 WHG 2010 dem Regime der Abwasserbeseitigung zugewiesen. Die Reinigung der Sinkkästen gehört demzufolge nicht zur Straßenreinigung.
Wer Abwasserbeseitigungspflichtiger ist, obliegt dem Landesrecht. Die Unterhaltung und Reinigung dieser Sinkkästen und Regenwasserabläufe obliegt dem Abwasserbeseitigungspflichtigen.
BVerwG, Beschl. v. 21.06.2011, 9 B 99/10, juris
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie diese Aufgaben handhaben sollen oder wie diese Aufwendungen in der Abwassergebührenkalkulation zu behandeln sind, dann sind wir gerne für Sie da.
Ansprechpartner: Karl-Heinz Schnabel |
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