Startseite Aktuell Neuigkeiten Kalkulation von Verwaltungsgebühren. Gemeindetag Baden-Württemberg und Allevo geben Hilfestellung für die Praxis

Freitag, 07. März 2008
Kalkulation von Verwaltungsgebühren. Gemeindetag Baden-Württemberg und Allevo geben Hilfestellung für die Praxis PDF Drucken
Seit der Landtag im Dezember 2004 das Landesgebührengesetz (LGebG) und im März 2005 das Kommunalabgabengesetz (KAG) grundlegend geändert hat, besteht eine gesetzliche Verpflichtung für die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, die Verwaltungsgebühren auf Grundlage der konkreten örtlichen Verhältnisse zu kalkulieren und möglichst kostendeckend (Soll-Vorschrift) festzusetzen. Dies gilt sowohl für die Selbstverwaltungsangelegenheiten, als auch für übertragene Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden und der unteren Baurechtsbehörden.

muenzenDamit stehen die Kommunen vor der Frage, was bei der Kalkulation der Verwaltungsgebühren zu beachten ist und wie die Grundlagen für die Kalkulation ermittelt werden können. Der Gemeindetag Baden-Württemberg und die Allevo I Kommunalberatung haben die seit Einführung dieser Regelung gemachten Erfahrungen aus den Mitgliedsgemeinden und aus Beratungsprojekten zusammengetragen. Die Ergebnisse der gemeinsamen Beschäftigung mit dem Thema wurden vor kurzem in der BWGZ Ausgabe 4/2008, Seite 136 ff. veröffentlicht.

Durch die neue Gesetzeslage haben sich neben dem grundsätzlichen Kalkulationserfordernis noch an weiteren Stellen die Anforderungen erhöht. So gelten beispielsweise das Kostendeckungsgebot und das Kostenüberschreitungsverbot für jeden Gebührentatbestand (=Gebührensatz in der Satzung) einzeln und nicht mehr für die Gesamtheit der Gebührentatbestände eines Verwaltungszweiges, wie dies nach der früheren Rechtsprechung vor der Gesetzesänderung maßgeblich war.

Der Artikel beschreibt die zu beachtenden rechtlichen Grundlagen und stellt insbesondere für den Bereich der Kostenermittlung ein vereinfachtes Verfahren vor, das in Abstimmung mit der GPA bis zum Vorliegen einer aussagefähigen Kosten- und Leistungsrechnung verwendet werden kann.

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Artikel-Download
Baden Württembergische Gemeindezeitung; BWGZ 4/2008


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Weiterer Artikel
Es ist ergänzend am 04.03.2009 ein weiterer Artikel zu diesem Thema erschienen.


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Ansprechpartner
Stefan Kasteel
Tobias Schöll